Prüfungswesen
Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen
Eine wichtige Aufgabe der Kreishandwerkerschaft und ihrer Innungen ist die Organisation und Durchführung der Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen; in vielen Ausbildungsberufen mit einer sog. "gestreckten Prüfung" wird die (ehemalige) Zwischenprüfung auch als Teil 1-Prüfung und die Gesellenprüfung als Teil 2-Prüfung bezeichnet.
Prüfungsausschüsse bestehen zwingend aus einem Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer und einem Vertreter der Berufskollegs. Auch die Ausschussarbeit wird von der Abteilung Prüfungswesen koordiniert und unterstützt. Die Arbeit im Prüfungsausschuss ist ein wichtiges Ehrenamt in der Handwerksorganisation! Sie sichert den Berufsnachwuchs!
Sie haben Fragen zur Prüfungsanmeldung oder zu Terminen?
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Jutta Horn
Telefon: (02 34) 32 40 131
j.horn@handwerk-ruhr.de
und für die Innungen Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel:
Petra Jendrzejewski
Telefon: (0 23 23) 9541-18
P.Jendrzejewski@handwerk-ruhr.de