Auf Einladung des Kreishandwerkerschaft kamen über 100 Mitglieder des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in das Haus des Handwerks, um sich über das am 01. Januar 2018 neu in Kraft getretene Bau- und Werkvertragsrecht zu informieren.
Der Referent, Rechtsanwalt Kostka von den Bauverbänden Westfalen, stellte den Gästen die wichtigsten Neuerungen vor. Thematisiert wurden insbesondere der gesetzlich zum ersten Mal normierte Bauvertrag, das neue Anweisungsrecht des Bestellers sowie die Vereinfachung der Abnahme für den Unternehmer.
Die anschließende Diskussion ließ ausgiebig Zeit und Raum zur Klärung der individuellen Fragestellungen seitens der anwesdenden Mitgliedsbetriebe.
Sie haben Fragen zum Werk- und Bauvertragsrecht? Ein Anruf genügt!
Wenden Sie sich einfach an Frau Kahriman (Telefon 0234 3240150) oder Herrn Baranowski (Telefon 0234 3240107). Vielen Dank.