Wie uns der ZDH soeben mitteilt, gibt es modifizierte Regelungen zur Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.
Dies ist die Kerninformation:
„Damit den Betrieben der Beitrag für den Monat März nicht eingezogen wird, muss der Antrag heute an alle Krankenkassen gerichtet werden, bei denen die Mitarbeiter versichert sind. Sind Beschäftigte bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse separat gestellt werden.“
Das Antragsformular ist als Word-Dokument und PDF per E-Mail an unsere Mitglieder verschickt worden; es steht zudem auf unserer Homepage unter Corona-Virus zum Download.