Vor dem Hintergrund der ab morgen geltenden Befreiung von der Maskenpflicht im Unterricht regt das Walter-Gropius-Berufskolleg, Bochum, dringend an, dass betrieblicherseits den Auszubildenden die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht auferlegt wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass in Kontakt gekommene Auszubildende nicht nur in der Schule, sondern auch im Betrieb fehlen! Dieser Gefahr kann durch die Maskenpflicht einfach begegnet werden! Das Gesundheitsamt Bochum stellt in Verdachtsfällen und beim Anordnen von Quarantänemaßnahmen schwerpunktmäßig darauf ab, ob -neben den Abstandsbeschränkungen- auch eine Maske getragen wurde.