Die Kreishandwerkerschaft Ruhr sieht sich in Absprache mit der Handwerkskammer Dortmund angesichts der momentanen Lage leider gezwungen, die landeseinheitlichen Zwischen- und Gesellenprüfung Teil 1 in allen Ausbildungsberufen bis einschließlich zum 30. April 2020 abzusagen.
Zu danach anstehenden Teil 2 – Prüfungen sowie zu möglichen Nachholterminen werden wir in Absprache mit der Handwerkskammer Dortmund möglichst zeitnah weitere Informationen geben.
Bochum, 17. März 2020